ohne pointe

das wohl patriotischste Blog aus dem Land der Kernspalter und Autobauer

Keine anderen Probleme?

Unterhaltsam: Das Bundesarbeitsgericht urteilt: Dienstlich erflogene Bonusmeilen stehen dem Arbeitnehmer nicht zur freien Verfuegung.
Also kassiert der Arbeitgeber doppelt: Einmal Meilen auf dem Firmenkundenkonto und einmal Meilen bei den Mitarbeitern.

Na, das wird ein Spass bei den ganzen Senatoren und Hons.

“Tausche Gehaltserhoehung gegen Meilen”

KaiK am 13.04.2006 um 19:49 Uhr

Ich finde das Urteil eigentlich recht vernünftig. Letztlich sind Bonusmeilen nix anderes als ein Preisnachlass und der sollte schon dem gewährt werden, der für den Kram auch zahlt.

· Gorch um 20:22 Uhr

Preisnachlass? Etwa sowas in der Art “aus 11,75 wurde 10,75″?

· Defunct um 20:29 Uhr

Man erhaelt Bonusmeilen fuer geflogene Meilen, nicht fuer den gezahlten Preis eines Tickets. Firmen haben bei Lufthansa ein eigenes Bonussystem, abhaengig vom gezahlten Flugpreis.

· KaiK um 23:04 Uhr

Dennoch hängts vom Preis ab. Für einige Buchungsklassen gibts AFAIR mehr Meilen, für andere gar keine.

· Gorch um 09:27 Uhr am 14.04.2006

Es haengt von der Buchungsklasse ab.

Die Erkenntnis “Es haengt vom Preis ab” ist natuerlich in einem kapitalistischen Wirtschaftssystem eine erschreckende Erkenntnis.

Das Argument, Unternehmen haben ein eigenes Bonussystem, blendest Du aus.

· KaiK um 10:11 Uhr am 14.04.2006

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