Auch.
ИкониDas ging ja dann doch ungewohnt schnell, daß etwas mehr Licht in die In-App-Purchase-”Hysterie” gekommen ist. Gegenüber All Things Digital kommentierte Apple, daß es ihnen darum ginge, daß Käufe von Inhalten und Features auch über In-App-Purchases möglich seien müssen.
Und damit ist das gemeint, was man z.B. bei deutschen Zeitungsapplikationen durchaus findet. Ich kann bestimmte Ausgaben oder für bestimmte Zeiträume die Inhalte lesen oder aber wenn ich Abonnent bin, gegen entsprechende Anmeldung darauf zugreifen.
Das ist auch gar nicht mal so unsinnig, da Apple auf diese Weise durchsetzt, daß die Nutzer eines iOS-Gerätes an den Inhalten und Features partizipieren können, ohne einen extra Account anlegen oder gar ein Abo eingehen zu müssen. Die bisherige Apple-ID reicht aus und man bekommt Stoff.
Es steht vorerst auch nirgendwo, daß die Preise identisch seien müssen. Insoweit würde ich es auch nicht falsch halten, wenn der Erwerb über In-App-Purchases teurer ausfällt. (Ist teilweise sowieso nicht umgehbar, da Apple ein festes Preisraster hat.) So kann man mal schnell reinschnuppern. Wenn man es dann billiger will, nimmt man halt das Payment-System des App-Anbieters mit den damit verbundenen Vor- und Nachteilen.
Bleibt als Grauzone nur die Frage wie das nun genau auszusehen hat. Darf ich in meiner Applikation zwei Preise anbieten? Zwei Kauf-Buttons? Oder darf ich nur In-App-Purchase für den Spontankauf präsentieren und muß ansonsten den Nutzer irgendwie auf meine Website lotsen?
Über Einkäufe in und mit iPhone-Applikationen
Ich versuche mal etwas auseinanderzudröseln, wie das mit dem Kaufen auf dem iPhone (und anderen iOS-Geräten) so ist, um die heutige Aufregung die Sony und die New York Times verursacht haben, etwas einzuordnen.
Auf dem iPhone kann man nicht nur Applikationen kaufen, sondern auch Inhalte für diese Applikationen. Dieser Vorgang nennt sich In-App-Purchase und dient z.B. dazu sich neue Level für eine Puzzle-Applikation zu kaufen, oder virutelles Futter für das virtuelle Haustier.
Von Anfang an galt dabei, daß für den Erwerb solcher Inhalte (vulgo Funktionalität) aus der Benutzung der App heraus, keine andere Bezahlmechanismen verwendet werden dürfen. Wichtig ist hierbei, daß der Erwerb während der Nutzung der App stattfinden muss! Wenn ich auf ein “KAUFEN”-Button drücke, darfst es nur das Bezahlsystem von Apple sein.
Es war noch nie ein Problem auf Daten zuzugreifen, die auf anderen Wegen erworben und/oder eingespielt wurden. So spielt das iPhone ohne Einschränkungen MP3s ab, die bei Amazon gekauft wurden. Und auch jede Menge andere Programme dürfen problemlos auf Datenzugreifen, die außerhalb der Applikation erworben wurden.
Die Amazon-Kindle-Anwendung löst das Problem trivial dadurch, daß für den eigentlichen Erwerb explizit die Applikation verlassen und Safari mit der entsprechenden Seite des Amazon-Shops aufgerufen wird. Der Kauf des Buches findet in Safari statt. Und da kann alles stattfinden. Auch Pornografie. Nur so zur Erinnerung.
Bei vielen Verlagsanwendungen ist das ähnlich. Ich kaufe entweder in der Applikation zu den Preisen aus Apples Raster, oder es gibt ein Accounting-System, daß es mir ermöglicht auf anderen Wege Zugang zu Inhalten zu erwerben, die ich dann mit Hilfe des Accounts auf dem iOS-Gerät meiner Wahl nutze.
Ja aber was ist mit EBay oder Amazon WindowShoping oder anderen Applikationen wo ich mit Hilfe der Applikation etwas kaufe und dabei aber nicht In-App-Purchases verwende? Ganz einfach: all dieses Applikationen verkaufen Dinge die nicht den Funktionsumfang der Applikation selbst verändern! Wenn ich über die Amazon-Applikationen eine häßliches Geburtstagsgeschenk gekauft habe, verändert dies nicht die Funktionalität der Applikation. Wenn ich einen EBay-Verkauf/Ankauf abgeschlossen habe, mag auch Geld fließen, doch es ändert sich nicht die Funktionalität der Applikation.
Natürlich ändert sich auch nicht die Funktionalität, wenn ich beim Spiegelreader eine neue Ausgabe kaufe. Klar, da geht dann um neue Inhalt die zugänglich gemacht wurden. Und nein, bitte jetzt nicht albern werden und erklären, daß ein Kauf in der Amazon-App neue Inhalte ala Einkaufsverlauf zugänglich macht. Ich habe das häßliche Geburtstagsgeschenk jedenfalls nicht gekauft, weil mir die Liste meiner bisherigen Einkäufe zu kurz erschien.
Kommen wir nun zu Sony. Nach meinen Deutungen der Informationslage, hat Sony die Einkäufe innerhalb der App abgewickelt, dafür aber nicht In-App-Purchase verwendet, sondern einen Webview. D.h. einfach einen Mini-Browser aktiviert, der den Vorgang abwickelt. Hier betritt Apple kein Neuland, wenn es den Riegel vorschiebt. Man könnte höchstens noch einwerfen, daß Apple das viel zu lange bei anderen hat durchgehen lassen.
Achja, und dann gibts da ja noch die Frage, warum Apple bei den Einkäufen innerhalb einer App so restriktiv ist? Die offensichtliche Antwort ist natürlich Gewinnpartizipation. Man will nicht nur am Verkauf der Endgeräte verdienen, sondern auch am Erfolg Dritter, die die Plattform nutzen. Eine etwas unspektakulärere Antwort wäre, daß Apple hier das macht, was es mit dem Store auch insgesamt macht. Dem Kunden ein einfaches und konsequentes System zu liefern. Und dazu gehört vermutlich bei Apple auch, daß Kaufabwicklungen in Storeprodukten keine zusätzlichen Verwirrungen (und eventuelle Risiken) für den Kunden schaffen sollen. Wenn er etwas in einer Applikation kauft, soll es zum Store gehören. Das macht u.a. auch den Support für Apple leichter, wenn da mal eine Applikation Amok läuft.
Safari ist der wilde Westen. Da kann der Nutzer tun was er will, aber ihm kann auch viel angetan werden, wenn er achtlos ist. Das Konzept auch für Einkäufe anzuwenden ist vielleicht auch nicht ganz so absurd.
Die Wahrheit darüber, warum Apple keine alternativen Bezahlmodelle zuläßt, wird vermutlich ganz anders gelagert sein. Aber auch nicht so einfach, wie es dem ein oder anderen Kritiker zur Empörung dient.
Nachtrag:
Ich habe ja völlig übersehen, daß In-App-Purchases auch wirklich nur für Inhalte und Eigenschaften einer Applikation genutzt werden dürfen! Also Amazon dürfte z.B. gar nicht via In-App-Purchase echte Bücher verkaufen und dann an die Käufer schicken! Und im Rahmen um Spenden für Julian Assange wurde ja auch noch mal darauf verwiesen, daß Apple Bezahlmodelle nicht für Spenden und Co. verwendet werden dürfen.